Führerschein umtauschen – Kurz erklärt: Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise in den einheitlichen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Je nach Art des Führerscheins, Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr gilt jedoch bereits früher ein persönlicher Stichtag. Auch bei der Ersterteilung eines Führerscheins wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. Für den Führerschein-Umtausch ist ebenfalls ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.
Warum der Führerschein umgetauscht werden muss
Grundlage des verpflichtenden Führerschein-Umtauschs ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Ziel ist es, Führerscheine innerhalb der Europäischen Union einheitlicher und fälschungssicherer zu gestalten. Alte Papierführerscheine sowie ältere Kartenführerscheine werden deshalb schrittweise durch den aktuellen EU-Kartenführerschein ersetzt.
Wichtig: Beim regulären Umtausch von Pkw- und Motorradführerscheinen bleibt die bestehende Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen. Es wird lediglich das Führerscheindokument ersetzt. Eine erneute Fahrprüfung oder routinemäßige Gesundheitsuntersuchung ist dafür nicht erforderlich.
Neu ausgestellte EU-Führerscheine sind als Dokument 15 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss das Führerscheindokument erneuert werden. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis erlischt dadurch grundsätzlich nicht.
Führerschein umtauschen: Diese Fristen gelten
Welche Frist für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie noch einen älteren Papierführerschein oder bereits einen Kartenführerschein besitzen.
Fristen für Kartenführerscheine
Bei Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr:
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Umtausch bis spätestens |
|---|---|
| 1999–2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002–2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005–2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Für 2026 ist besonders relevant: Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen spätestens bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
Fristen für ältere Papierführerscheine
Bei Papierführerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist grundsätzlich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers:
| Geburtsjahr | Umtausch bis spätestens |
|---|---|
| 1953–1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959–1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965–1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Eine wichtige Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Wo steht das Ausstellungsdatum?
Beim Kartenführerschein finden Sie das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite im Feld 4a. Dieses Datum ist für die Umtauschfrist älterer Kartenführerscheine entscheidend.
Diese Unterlagen brauchen Sie für den Führerschein-Umtausch
Für den regulären Umtausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins benötigen Sie in der Regel:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- den bisherigen Führerschein
- die von der zuständigen Behörde verlangten Antragsunterlagen
Für den Umtausch fallen in der Regel Gebühren von rund 25 Euro an. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für das biometrische Passfoto oder weitere Leistungen der jeweiligen Behörde.
Wenn Sie noch einen Papierführerschein besitzen und dieser von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde als der heute zuständigen Behörde, kann zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich sein. Sie bestätigt die bei der früheren Behörde gespeicherten Fahrerlaubnisdaten.
Welche Unterlagen Ihre Führerscheinstelle im konkreten Fall verlangt, sollten Sie vor der Antragstellung direkt bei der zuständigen Behörde prüfen.
Das richtige Passbild für den Führerschein-Umtausch
Für einen Führerschein wird ein aktuelles Lichtbild benötigt, das den Anforderungen der Passverordnung entspricht. Dazu gehören unter anderem eine frontale Aufnahme, eine klare Darstellung des Gesichts und eine gleichmäßige Ausleuchtung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Passfoto-Anforderungen sowie zu Größe und Format eines biometrischen Passbilds.
Bei einem professionellen Fotografen erhalten Sie ein biometrisches Passfoto, das nach den geltenden Anforderungen erstellt wird. Wichtig: Das seit 2025 verwendete digitale E-Passfoto-Verfahren für Personalausweis und Reisepass lässt sich nicht automatisch auf jeden Führerscheinantrag übertragen. Welche Form des Lichtbilds Ihre Führerscheinstelle akzeptiert oder verlangt, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren der zuständigen Behörde.
Informieren Sie sich deshalb vor Ihrem Termin bei Ihrer Führerscheinstelle, ob Sie das Passfoto in Papierform, digital oder in einer anderen von der Behörde vorgesehenen Form einreichen sollen.
Jetzt Fotografen für Ihr Passbild in der Nähe finden »
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Nach Ablauf der für Sie geltenden Frist wird der alte Führerschein als Dokument ungültig. Bei Pkw- und Motorradführerscheinen bleibt die Fahrerlaubnis selbst grundsätzlich bestehen. Wer nach Ablauf der Frist weiterhin mit dem alten Führerscheindokument unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld von derzeit etwa zehn Euro.
Auch im Ausland oder beispielsweise bei der Anmietung eines Fahrzeugs kann ein abgelaufener Führerschein zu Problemen führen. Deshalb empfiehlt es sich, den Umtausch rechtzeitig vor dem persönlichen Stichtag zu beantragen.
Führerschein beantragen: Der Ablauf bei der Ersterteilung
Wer erstmals eine Fahrerlaubnis beantragt, stellt den Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde. Die genaue Zuständigkeit und das Verfahren unterscheiden sich regional.
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der üblichen Pkw- und Motorradklassen werden unter anderem folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis der persönlichen Daten und des Wohnsitzes
- ein Lichtbild nach den Vorgaben der Passverordnung
- eine gültige Sehtestbescheinigung beziehungsweise der vorgeschriebene Nachweis über das Sehvermögen
- ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- die von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde verlangten Antragsunterlagen
Bei bestimmten Führerscheinklassen, insbesondere für Lkw und Busse, gelten zusätzliche Anforderungen und Nachweispflichten.
Nach Abschluss der Fahrausbildung, Prüfung der Voraussetzungen und erfolgreichem Bestehen der erforderlichen Prüfungen wird die Fahrerlaubnis erteilt und der Führerschein ausgestellt.
Weitere Sonderfälle rund um den Führerschein
Internationaler Führerschein: Für Fahrten in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union kann zusätzlich zum nationalen Führerschein ein internationaler Führerschein erforderlich oder empfehlenswert sein. Er wird bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt und ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig. Für den Antrag wird unter anderem ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Führerschein nach Namensänderung: Nach einer Namensänderung, beispielsweise durch Heirat, ist nicht automatisch die Ausstellung eines neuen Führerscheins vorgeschrieben. Insbesondere bei Reisen ins Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, einen Führerschein mit den aktuellen persönlichen Angaben zu besitzen. Auf Antrag kann ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die erforderlichen Unterlagen.
Verlängerung befristeter Führerscheinklassen: Bei bestimmten Lkw- und Busführerscheinklassen gelten zusätzliche Befristungen. Für eine Verlängerung können ärztliche Untersuchungen, Nachweise über das Sehvermögen und weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese Regelungen unterscheiden sich vom normalen Pflichtumtausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins.
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein-Umtausch
Muss ich beim Umtausch die Fahrprüfung wiederholen?
Nein. Beim regulären Pflichtumtausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins handelt es sich um einen verwaltungstechnischen Vorgang. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich.
Brauche ich beim normalen Führerschein-Umtausch einen neuen Sehtest oder eine ärztliche Untersuchung?
Für den regulären Pflichtumtausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins sind grundsätzlich keine erneute Gesundheitsuntersuchung und kein neuer Sehtest erforderlich. Für bestimmte Lkw- und Busführerscheinklassen gelten jedoch besondere Vorschriften.
Ist auch der Motorradführerschein betroffen?
Ja. Auch ältere Motorradführerscheine fallen grundsätzlich unter die gestaffelten Umtauschfristen.
Wo tausche ich meinen Führerschein um?
Der Umtausch wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle beantragt. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und Ihrem Wohnort.
Welches Passbild benötige ich für den Führerschein-Umtausch?
Sie benötigen ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das den für Führerscheinanträge geltenden Vorgaben entspricht. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verweist für das Lichtbild auf die Anforderungen der Passverordnung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Passfoto-Anforderungen.
Muss das Passfoto für den Führerschein digital übermittelt werden?
Nicht zwingend nach demselben Verfahren wie beim Personalausweis oder Reisepass. Welche Form des Lichtbilds akzeptiert oder verlangt wird, hängt vom Verfahren Ihrer zuständigen Führerscheinstelle ab. Informieren Sie sich deshalb vor dem Termin direkt bei Ihrer Behörde.
Wie lange gilt der neue EU-Führerschein?
Der neu ausgestellte Führerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig. Danach muss das Dokument erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt davon grundsätzlich unberührt.
Was benötige ich für die Ersterteilung meines Führerscheins?
Für die üblichen Pkw- und Motorradklassen werden unter anderem ein Lichtbild nach den Anforderungen der Passverordnung, ein Nachweis über das Sehvermögen und ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe benötigt. Je nach Fahrerlaubnisklasse können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Hinweis: Gebühren, Terminverfahren und einzelne Anforderungen können sich je nach Fahrerlaubnisbehörde unterscheiden. Prüfen Sie deshalb vor Ihrem Termin die aktuellen Informationen Ihrer zuständigen Führerscheinstelle.